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Kreisgebietsreform – Das Leitbild ist untauglich

Irgendwie war es vorhersehbar, das Leitbild zur Kreisgebietsreform entwickelt sich immer mehr zum „Leidbild“.

Wie die SVZ berichtet, geht aus einem internen Papier des Brandenburger Innenministeriums hervor, dass sogar verfassungsrechtliche Zweifel begründet sind.

Vom Bericht gebe es zwei Ausführungen, man kennt das aus Potsdam.

Der Entwurf wird als „dünn“ bezeichnet, da das „eigentliche Leitbild im rechtlichen Sinne lediglich zwei Seiten zur Kreisneugliederung und eine halbe Seite zur Einkreisung kreisfreier Städte umfasst“.

Bei den demografischen Problemen beschränke sich der Entwurf „auf die bloße Sammlung von Bevölkerungsdaten“. Es fehle eine Darstellung, wie sich der prognostizierte Rückgang „auf die Aufgabenwahrnehmung auswirken wird“.

Hinsichtlich der Finanzdaten fehle „die logische Verknüpfung“ zwischen Schuldenlast der Kommunen und der Notwendigkeit einer Neugliederung.

Die Begründung für die künftige Mindesteinwohnerzahl der Landkreise sei nicht nachvollziehbar, es werde lediglich auf andere Bundesländer verwiesen. Daher sehen die Experten verfassungsrechtliche Probleme.

Geradezu vernichtend fallen die Aussagen zum umstrittensten Punkt der gesamten Reform aus: „Die Vorgaben des Leitbildentwurfes zur Einkreisung kreisfreier Städte erweisen sich allesamt als untauglich.“ Die strenge Orientierung an Mindesteinwohnerzahlen komme für Frankfurt, Cottbus und Brandenburg/Havel „einer Vorfestlegung der Einkreisung gleich“. Kriterien zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Städte würden fehlen, mögliche „Effizienzvorteile“ der Kreisfreiheit nicht berücksichtigt.

Piraten haben einige Informationsveranstaltungen zur Kreisreform besucht und sind zur einhelligen Auffassung gekommen, dass dies nur einseitige Showveranstaltungen waren. Grabenkämpfe in der Landesregierung und in den Regierungsfraktionen lassen bisher sich nur Pöstchengeschachere unter Kontrolle halten. Der Filz lässt grüßen, die Bürger werden nicht gefragt.

Neben den hohen Kosten erschließt sich der Nutzen der Kreisreform nicht. Synergieeffekte können auch durch Einsatz von moderner Kommunikationstechnik erreicht werden, auch eine kreisübergreifende Arbeitsteilung bei reinen Verwaltungsaufgaben ist denkbar. Schließlich funktioniert das ja auch bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges.

Der Schaden für die Bürger dürfte erheblich sein. Denn sie müssen letztlich diese „Reform“ z.B. mit hohen Kosten für Behördengänge bezahlen. Wenn man auf den ÖPNV angewiesen ist, kann es angesichts der schon jetzt stark ausgedünnten Öffnungszeiten zur Unmöglichkeit werden. Das Schulsterben wird beschleunigt,
Dies trägt zur weiteren Abwanderung aus dem ländlichen Raum bei, welches letztlich teuer wird.

Vorteile für die kreisfreien Städte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel sind nicht erkennbar. Hier ist eher ein Aderlass zu vermuten, wenn die Umlandkreise diese Städte in ihre „Obhut“ nehmen. Die Entschuldung der Stände ist eine Landesaufgabe.
Abgesehen von Fehlentscheidungen der Verwaltung liegt es an der zu geringen Mittelzuweisung, dass die Städte verschuldet sind, die wesentlich mehr Aufgaben z.B. im Sozialbereich übernehmen müssen, als die dörfliche Amtsgemeinde.

Fazit: „Das Leitbild ist grundlegend neu zu gestalten.“

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