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5. Mai – Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Seit 1992 wird der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung begangen.
Ziel war und ist es, auf die Situation von Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und sich dafür einsetzen, dass alle Menschen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.

Leider liegt trotz AGG [1] und BbgBGG [2] in Brandenburg noch immer vieles im Argen.

In Brandenburg wurde durch die Landesregierung ein Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen bestallt [3].
Wer bereits mit ihm zu tun hatte, weiß, dass dies ein reiner Alibiposten ist, auf dem sich nun die Landesregierung ausruht.
Denn der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen verfügt nicht über die Regelungskompetenz, die notwendig wäre, um diesen Posten im Sinne der Behinderten auszufüllen. Daher versucht er erst gar nicht, regelnd auf die Ministerien des Landes einzuwirken.

Wann eine Diskriminierung behinderter Menschen vorliegt, ist in Brandenburg eindeutig geregelt (§ 3 Abs. 2  BbgBGG):

Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen mit und ohne Behinderungen ohne Grund unterschiedlich behandelt werden und dadurch Menschen mit Behinderungen in der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft unmittelbar beeinträchtigt werden.

Dennoch werden in Brandenburg Menschen immer wieder auf Grund ihrer Einschränkungen behindert und diskriminiert.

So ist es behinderten Menschen untersagt, in den Zügen des VBB ihre Fahrräder mitzunehmen (sofern die Fahrräder über mehr als 2 Räder verfügen; Beförderungsbedingungen des VBB [4]).

Etwas was für nicht eingeschränkte Menschen selbstverständlich ist.

Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung sieht hier keinen Änderungsbedarf. Daher sieht auch der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen einen Änderungsbedarf nicht. Beide verweisen vielmehr darauf, dass Fahrräder für eingeschränkte Personen keine orthopädischen Hilfsmittel seien. Jeder mag für sich selbst entscheiden, ob Fahrräder für nicht eingeschränkte Personen orthopädische Hilfsmittel sind.

Auch ist es in den Ministerien des Landes Brandenburg Brauch, Rechte behinderter Menschen einzuschränken oder gar ganz abzuschaffen.
So wurden zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretungen der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde durch einfache Dienstvereinbarung zwischen dem Ministerium der Finanzen und dem Hauptpersonalrat bei der Zusammenlegung der Finanzämter am Standort Frankfurt (Oder) aus dem Anwendungsbereich des § 32 Bbg PersVG [5] ausgeschlossen.

Die Intervention der Schwerbehindertenvertretungen der Finanzämter Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde hiergegen führte den Grund zu Tage:
Das haben wir schon immer so gemacht. [6]

Hierzu mag sich jeder selbst seine Gedanken machen.

Auch hier ist der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen nicht eingeschritten, obwohl er vor der Zusammenlegung der Finanzämter Fürstenwalde und Frankfurt (Oder) durch mich auf diese Diskriminierung der behinderten Bediensteten und Beschäftigten der beiden Finanzämter hingewiesen wurde.

Seit 2013 ist die Leichte Sprache in Brandenburg als Amtssprache gesetzlich vorgeschrieben (§ 8 BbgBGG). Jedoch fanden noch keine Schulungen der Bediensteten und Beschäftigten des Landes hierzu statt. In den Ministerien ist die leicht verständliche Sprache kein Thema.
So werden Vordrucke bis heute unter Verstoß gegen (fast) sämtliche Regeln der Leichten Sprache erstellt. Unter weiterem Verstoß gegen § 8 BbgBGG werden Schriften auf Bescheiden möglichst klein dargestellt.

Zur Verringerung von Diskriminierungen setzt sich die Piratenpartei Brandenburg für die Einführung der deutschen Gebärdensprache als Unterrichtsfach in den Schulen ein [7].

Möglich wäre dies ohne weitere Belastung für unsere Kinder zum Beispiel als 1. oder 2. Fremdsprache. Obwohl die deutsche Gebärdensprache in Brandenburg als Amtssprache anerkannt ist (§ 7 Abs. 1 BbgBGG), unternimmt die Landesregierung keinerlei Anstrengungen zur Umsetzung dieser Regelung. Den Bediensteten und Beschäftigten der Ämter des Landes wird nicht einmal ein Verzeichnis mit Gebärdendolmetschern zur Verfügung gestellt.

Insgesamt kann man feststellen:

In Brandenburg ist vieles eigentlich erfreulich für behinderte Personen geregelt. Jedoch bedarf es zur Umsetzung dieser Regelungen noch erheblicher Anstrengungen. Offensichtlich erwartet die Landesregierung, dass sich niemand gegen die tägliche Diskriminierung behinderter Menschen regt.

Die Piratenpartei setzt sich für das Recht jeden Bürgers ein, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese aktiv und frei von Diskriminierung mitzugestalten. Jeder Mensch wird als verschiedenartig und gleichwertig respektiert. Deshalb spricht sich die Piratenpartei ganz klar für die Umsetzung der Inklusion in allen Lebensbereichen aus. 7

Autor: Holger Hofmann


[1] Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – http://www.gesetze-im-internet.de/agg/

[2] Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212989

[3] http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.186954.de

[4] Amtsblatt für Brandenburg 2012 S. 1029 ff, § 11 Abs. 1, 2. Unterabsatz – http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2028_12.pdf

[5] brandenburgisches Personalvertretungsgesetz – http://bravors.brandenburg.de/gesetze/persvg_2016#32

[6] Hinweis:
Das Ministerium der Finanzen hatte genügend Möglichkeiten zum Üben bei der Zusammenlegung der Finanzämter
– Finsterwalde und Calau (2013)
– Pritzwalk und Kyritz (2008)
– Potsdam-Land und Potsdam-Stadt (2003)
– Cottbus-Mitte und Cottbus-Ost (2002)
und der Auflösung von 3 Finanzämtern im Rahmen des Nachvollzugs der Kreisgebietsreform (1996)

[7] Wahlprogramm der Piratenpartei Brandenburg – https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlprogramm#Inklusion_als_Menschenrecht

 

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