Eine Ausgabe des Grundgesetzes, aufgenommen am 19.4.1999. Das Grundgesetz, die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, wird in diesem Jahr 50. Es wurde am 8.Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat angenommen und trat am 24.Mai in Kraft. Das Verfassungswerk legt in 15 Abschnitten die staatliche Grundordnung fest - von den Grundrechten über die Regelung der Staatsform, der Verfassungsorgane, der Rechtssprechung, des Finanzwesens und des Verteidigungsfalls.

„Wir sind das Grundgesetz“ kann man nicht häufig und intensiv genug betonen.

Egal woher man kommt, welche Hautfarbe man hat, welchem Geschlecht man angehört und wen man liebt: Das Grundgesetz spiegelt die zentralen Werte unserer Gesellschaft wider. Daher leben wir noch in einer der freiesten Demokratien, die es gibt. Auch wenn es immer schwieriger wird.

Man muss jeden Tag dafür eintreten.

Insbesondere der Freiheitsbegriff eint die Piratenparteien auf der ganzen Welt, da sich darunter alles subsummieren lässt. Auch das gerät hier langsam in Vergessenheit.

Längst haben sich die Dinge zum Schlechteren gewendet. Unter allen möglichen Vorwänden werden die Grundrechte weiter eingeschränkt. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht sind deswegen an der Tagesordnung und sind zur bedauerlichen Normalität geworden.

Die Verfassung soll den Bürger vor dem Staat schützen und nicht umgekehrt. Unsere Regierungen machen uns täglich vor, wie wichtig dieser Grundsatz ist. Fälle von Willkür und staatlicher Diskriminierung sind alltäglich geworden.

Sicherheitswahn und das Schüren einer Angst vor dem Unbekannten, dem scheinbar Fremdartigen, die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Zusammenhang mit Menschen; alles das löst Unbehagen, teilweise Verzweiflung aus.

Die einzige Antwort kann nur Toleranz und Solidarität lauten – im Großen wie im Kleinen.

– Man muss dem Reflex widerstehen, sein Verhalten zu ändern, nur weil an jeder Ecke eine Kamera aufgebaut ist.
– Man muss dem Reflex widerstehen, sich mit dem Telefon, dem Tablet und Internet nahezu konspirativ zu verhalten.
– Man muss dem Reflex widerstehen, sogenannte „Andersartige“ als Bedrohung anzusehen.

Einfach ist das nicht.

Das Grundgesetz macht es uns allerdings recht leicht, man muss es nur einfordern, laut und kraftvoll. Daran sollte insbesondere am 23. Mai aber auch an jedem anderen Tag denken und dafür arbeiten.

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