Meinung

Piraten wirken

Der Presse ist zu entnehmen:

„Ein unabhängiger Landespolizeibeauftragter soll nach einem Vorschlag der oppositionellen Grünen künftig in Brandenburg Beschwerden von Bürgern und Beamten verfolgen. Themen könnten etwa vermeintliche oder reale Übergriffe auf Zivilisten oder interne Fragen wie Mobbing und Kritikmöglichkeiten sein, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ursula Nonnemacher, am Dienstag. Es gehe um eine bürgerfreundliche, transparente Polizei. Vorbild sei eine entsprechende Regelung in Rheinland-Pfalz. In einem Antrag fordern die Grünen die rot-rote Landesregierung dazu auf, bis Ende 2015 einen Gesetzentwurf vorzulegen.“

Schön, dass die Grünen auch mal abschreiben, so setzen sich die Vorschläge der Piraten Brandenburg vielleicht durch.

Was hatten wir schon 2012 beschlossen:

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen:

Der Polizeibeauftragte des Landtages

In Analogie zum Wehrbeauftragten des Bundestages, der die für die Bundeswehr erforderliche Transparenz herstellen soll, halten die PIRATEN Brandenburg die Einrichtung eines Beauftragten des Landtags für die Polizeibehörden des Landes für überfällig. Der Polizeibeauftragte soll die Grundrechte schützen, den Landtag bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über das Polizeiwesen des Landes unterstützen sowie als Eingabe- und Beschwerdestelle für Bürger und Polizeibedienstete dienen. Interne polizeiliche Probleme soll dieser Beauftragte genauso untersuchen wie diejenigen, die durch das Handeln der Polizei auftreten können – zum Beispiel unzulässige Polizeigewalt.

Als unabhängiger parlamentarischer Ansprechpartner für die Polizei und die Bürger soll er aufklären und vermitteln. Er nimmt polizeiexterne und polizeiinterne Beschwerden entgegen und untersucht sie. Einmal jährlich legt der Polizeibeauftragte dem Landtag einen Tätigkeitsbericht vor, in dem er insbesondere auf das Verhältnis der Bürger zu ihrer Polizei und umgekehrt eingeht. Der Polizeibeauftragte kann mit Einwilligung des Beschwerdeführers oder des von der polizeilichen Maßnahme Betroffenen einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuleiten.

Im Rahmen seiner festgelegten Aufgaben hat der Polizeibeauftragte Ermittlungsbefugnisse, die denen entsprechen, die für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgesehen sind. Der Polizeibeauftragte ist entsprechend der Regelungen zum Wehrbeauftragten zur Verschwiegenheit.

Geht doch.

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/Der_Polizeibeauftragte_des_Landtages

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