Der folgende Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.
Es hätte ja etwas werden können, wenn man ehrlich damit umgegangen wäre.
Was war passiert:
Zunächst hat sich der Stadtverband erfrecht, einen Onlineparteitag zu veranstalten und das auch gegen Drohungen sogar wiederholt.
Warum wohl: Wir machen spätestens seit 2009 Online-Sitzungen mit Entscheidungscharakter. Da wurden so einige 100.000,00 EUR durch das Internetz bewegt. Wir treffen eigentlich alle wichtigen Entscheidungen online.
Gut, bei den unwichtigen Firmen ab 100.000 Mitarbeiter nennt man das Telefonkonferenz. Übrigens meistens ohne Telefon, aber ist auch egal.
Nach knapp 4 (!!!) Jahren, nachdem der LV Brandenburg das in seine Satzung geschrieben hat, war er mutig genug, dieses „Experiment“ ebenfalls zu wagen, also Parteitage online zu machen.
OMG, die Piratenwelt um uns herum macht das zwar schon seit Jahren, aber hey, da gibt es bestimmt einen Haken.
Vermutlich ist der Haken der, dass sich mehr ganz einfach beteiligen könnten, ohne durch die halbe Republik zu reisen. Grässlicher Gedanke. Und ja, es ist nicht gewährleistet, dass jedes Mensch sehen kann, wie sein Alphatierchen abstimmt, um ganz schnell auch die richtige Karte zu heben.
Also warum sind diese Onlinegeschichten bei Piratens so böse? Was befürchtet man? Manipulation, Wahlcomputerurteil, geheime IRCs? Und in welcher Hinsicht gilt das für „Präsenzparteitage“ nicht? Gerade im LV Brandenburg haben wir doch gesehen, wie schon die Akkreditierung in Verbindung mit einer inkompetenten Versammlungsleitung Parteitage manipulieren kann.
Sogar die IHK Berlin wählt ihre Vertreter online und zwar ohne Aufschrei. Da haben sich sogar Ex-Piraten zur Wahl gestellt; und wir wählen hier noch nicht einmal, wir stimmen über Trivialitäten ab.
So und weil das ja alles „Neuland“ ist, versucht man die „Rechtssicherheit“ mit einer Klage zu erreichen. Nichts dagegen, wenn eine solche Klage tatsächlich geeignet wäre, eine Rechtsfrage zu klären.
Tja, dem Letzteren steht nun die Meinung eines LSG entgegen (bestimmt einer dieser „Leitsätze“), dass ein LSG eben NICHT für die Klärung von Rechtsfragen da sei. Aha.
Also gutwillig betrachtet ginge eine Klage in Ordnung, aber was haben wir denn bekommen:
- Einen Antrag auf einstweilige Anordnung, dass diese Art von Versammlungen sofort unterbunden werden müssen;
- eine (An-)Klage, was hier alles illegal gelaufen sei; insbesondere mit beinahe ehrverletzenden Vorwürfen gegen das Präsidium. Beweise keine, Glaubhaftmachung: die eigene Meinung.
Somit wären wir einfach mal eben in die Steinzeit zurückgebeamt worden, obwohl unsere politischen Mitbewerber längst viel weiter sind. Von diesen ganzen anderen Piratenparteien will ich ja gar nichts schreiben, weil die bestimmt unter irgendeinem Einfluss stehen (Illuminaten?).
Insofern begrüße ich mal ein Urteil eines LSG (NRW, weil BB war ja wieder befangen, oder so). Nämlich, zunächst eine Rechtsgüterabwägung vorzunehmen.
Und ich meine tatsächlich, dass das Grundrecht auch der Brandenburger Piraten sich zu versammeln, aufgrund der Gesetze und ihrer Satzung bestimmt wird und nicht aufgrund einer Einzelmeinung.
Denn eines wäre klar gewesen: Der Antrag auf einstweilige Anordnung, hätte allen (möglicherweise bundesweit und international) die Möglichkeit genommen, sich zur Entscheidungsfindung online zu versammeln. Nur gut, dass der Palandt das schon vor über 20 Jahren durchdekliniert hat.
Irgendwann werden auch Piratens in der Neuzeit ankommen. Möglicherweise mit kleinen Risiken.
Aber es gibt kein Leben ohne Risiko; daher gilt es das bisher Erreichte zu verbessern.
Lasst uns darüber reden!
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