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Neues aus dem RECHTSstaat Bayern

Dieser Artikel gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

Nun wird der feuchte Traum einer jeden autokratischen Regierung wahr:

Der 19. Juli wird wohl als Tag der Abschaffung der Demokratie gefeiert werden müssen. Denn der feuchte Traum einer jeden autokratischen Regierung wird wahr: Das (königlich) bayerische Parlament des Freistaates beschloss eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen. Grundlage bietet die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes.

Diese Personen haben keine Straftat begangen haben, aber sie könnten. Predictive Policing at it’s best, Minority Report auf bayerisch.

Im Freistaat Bayern können sie in Zukunft unverzüglich bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Also eine Art putative U-Haft.

Die bisher geltende Höchstdauer von zwei Wochen, die schon vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht argwöhnisch betrachtet wurde, ist nun abgeschafft.

Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Das hört sich sehr nach dem „Richtervorbehalt“ für Durchsuchungen und der verschärften Quellen-TKÜ an.

Dass kann dann dazu führen, dass Betroffene jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein Urteil oder ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren. Natürlich gehört auch die elektronische Fußfessel dazu, quasi als Ergänzungspaket.

Hintergrund ist nicht etwa die Gefahr möglicher terroristischer Anschläge. Nein, jeder ist betroffen.

Es reicht aus, dass die Polizei lediglich die Gefahr vermutet. Da hat die CSU eine ganz neue Gesetzeskategorie erfunden.

Bisher konnte die Polizei erst tätig werden, wenn eine konkrete oder eine unmittelbar bevorstehende Gefahr drohte. Jetzt aber kann die Polizei Personen schon vorher überwachen oder in Gewahrsam nehmen. Statt einer konkreten Gefahr braucht es zukünftig nur noch eine drohende Gefahr, eine von der CSU-Regierung neu geschaffene Kategorie.

Für eine drohende Gefahr muss die Begehung einer Straftat nicht mehr konkret erkennbar sein. Es reicht aus, wenn die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet ist, dass in überschaubarer Zukunft eine Straftat begangen wird.

Diese Regelung ist ein weiterer Tiefschlag für den Rechtsstaat, weder mit dem Grundgesetz noch mir der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. Freiheitsentzug ist immer eine Strafe, egal welche Euphemismen man dafür erfindet.

Wir kritisieren Russland, China und die Türkei. Das ist richtig. Aber dafür sollte man Glaubwürdigkeit beweisen und die Verfassungsabweichler in deutschen Regierungsämtern auch benennen.

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