Mit seinem Beschluss vom 12.03.2015 hat der Bundesvorstand der Piratenpartei bekräftigt, gegen den sogenannten „Gliederungs- und Parteitagstourismus“ vorzugehen. Die seit dem 04.02.2010 bestehende Regelung wurde präzisiert und vereinfacht.

„Für Piraten, die nicht in der Gliederung Mitglied sein wollen, wo sie ihren Wohnsitz haben, gilt folgendes Verfahren:

Ein Antrag auf Gliederungswechsel ist von dem jeweiligen Mitglied beim Generalsekretär bzw. bei der entsprechend zuständigen Mitgliederverwaltung der nächsthöheren Gliederung zu stellen.

Ein gültiger Antrag muss enthalten:

– Begründung für den Gliederungswechsel
– Aufnahmebeschluss der annehmenden Gliederung(en) (entfällt bei Umzug)

Gliederungswechsel sind nur bei bezahltem Mitgliedsbeitrag und auch nur einmal im Jahr (Ausnahme Umzug) möglich.

Vor Beschluss über den Gliederungswechsel sind die vom Wechsel betroffenen Gliederungen zu informieren und anzuhören.“

Dieser Beschluss wurde damit begründet, dass der in letzter Zeit gehäuft auftretende Gliederungs- und Parteitagstourismus stark kritisiert wurde.
Die neue Regelung wurde im Konsens mit den beim Verwaltungstreffen 2015.1 anwesenden GenSeks / Beauftragten festgelegt und bedurfte eines formalen Beschlusses durch den Bundesvorstand, um die bisherige Regelung von 2010 offiziell abzulösen.

https://verwaltung.piratenpartei.de/issues/11415

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