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3. Juni – Europäischer Tag des Fahrrades

Der Europäische Tag des Fahrrades findet seit 1998 jährlich am 3. Juni statt.

Er soll darauf hinweisen, dass das Fahrrad das umweltfreundlichste, gesündeste und sozial verträglichste Fortbewegungsmittel darstellt.
Eingeführt wurde dieser Aktionstag anlässlich der zunehmenden problembehafteten Verkehrsdichte durch motorisierte Fortbewegungsmittel.

Die Piratenpartei Brandenburg setzen sich klar für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik und eine Förderung des Fahrradverkehrs ein.

Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckender Verkehrsinfrastrukturen, welche die Lebensqualität auch für Menschen mit körperlichen Einschränkungen verbessern.
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich ebenfalls für einen weiteren Ausbau der Radwege entlang stark befahrener überörtlicher Straßen in Brandenburg ein.
Die Piraten Brandenburg sehen in der Nutzung von Fahrrädern, auch von denen mit elektrischer Hilfe (Pedelecs), eine für weite Bevölkerungsteile gut nutzbare Alternative zum voll motorisierten Individualverkehr auf Kurz- und Mittelstrecken.

Die Fahrrad-Infrastruktur ist zur Steigerung des Anteils des Fahrradverkehrs durch geeignete bauliche und organisatorische Maßnahmen sowie planerische Kompetenz deutlich zu erhöhen.
In den Städten bedeutet dies vor allem die Beseitigung von Hindernissen und teilweise Vorrangführung des Radverkehrs (Kreuzungsbereich, Fahrradstreifen, Öffnung von Einbahnstraßen), auf dem Lande sind vor allem Ortsdurchfahrten fahrradfreundlich zu gestalten und die Attraktivität und Sicherheit außerörtlicher Verbindungswege für den Radverkehr zu erhöhen.
Radwege müssen einer tatsächlichen Verbesserung der Mobilität und Sicherheit von Radfahrern dienen und sind als kostenaufwändige Maßnahmen gegen effizientere Fördermaßnahmen abzuwägen.
Bei allen größeren Maßnahmen sollen fachkundige Alltagsradler herangezogen und das tatsächliche Verhalten von Radfahrern berücksichtigt werden.

(Auszüge aus dem Wahlprogramm der Piratenpartei Brandenburg, https://wiki.piratenbrandenburg.de/Wahlprogramm#Verkehrspolitik )

Hingegen ist die derzeitige Politik eine diskriminierende und fahrradunfreundiche.
So ist die Mitnahme von alters- und behindertengerechten Fahrrädern -also solchen mit 3 Rädern- in Zügen verboten (§ 11 Abs. 1, 2. Unterabsatz der Beförderungsbedingungen des VBB).
Hierdurch wird die Mobilität großer Teile der Bevölkerung grundlos eingeschränkt und diese -wenn möglich- auf den Autoverkehr verwiesen.

Der VBB begründete mir gegenüber dieses Verbot wie folgt:
„Leider tummeln sich bei den Herstellern von alters- und behindertengerechten Fahrrädern auch Anbieter, bei denen die Verkehrssicherheit ihrer Produkte mit dem Verkaufspreis nicht mithalten kann. Bedauerlicherweise hat es deutschlandweit einige Fälle gegeben, bei denen ebensolche Fahrräder in den Fahrzeugen nicht angemessen gesichert werden konnten und infolgedessen Fahrgäste verunfallt sind. Solange hier keine Verkehrssicherheit zertifiziert werden kann, können die Verkehrsunternehmen keine Verantwortung dafür übernehmen.“

Nun bin ich schon mehrfach Zeuge von Vorfällen geworden, bei denen es zu Unfällen mit Fahrrädern mit 2 Rädern in Zügen des VBB kam.
Die Verkehrssicherheit von den verkauften 2-rädrigen Fahrrädern ist erheblich schlechter als von den zu Verkauf stehenden 3-rädrigen Fahrrädern.
Dennoch ist die Mitnahme von 2-rädrigen Fahrrädern in den Zügen des VBB erlaubt.

Die Landesregierung selbst begründet dieses Verbot damit, dass 3-rädrige Fahrräder keine orthopädischen Hilfsmittel seien.
Jeder möge für sich selbst entscheiden, ob 2-rädrige Fahrräder, wie die Landesregierung offenbar meint, orthopädische Hilfsmittel sind.

Autor: Holger Hofmann

 

1 Kommentar zu “3. Juni – Europäischer Tag des Fahrrades

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